Titelbild Interv

Abgerechnet wird zum Schluß ?

Am besten ist es, an die Abrechnung schon zu Beginn der Ausschreibung zu denken. Wurden Leistungen einfach vergessen, oder  nicht festgelegt nach welchem Regelwerk  abgerechnet werden soll oder Nachträge nicht gestellt, dann ist der Ärger vorprogrammiert.

Jeder soll das bekommen was Ihm zusteht, und der Auftraggeber das Vereinbarte bezahlen. Die Abrechnungsregelung nach der entsprechenden DIN ATV ist das eine. Die ausgeschriebene Leistung das andere.

Das Prüfen von Abrechnungen und Aufmaß, als ausstehender Sachverständiger, ist eine der schwierigsten Aufgaben überhaupt. Wenn Die Immobilie ist bewohnt ist, die Pläne stimmen nicht, es gibt kein Dokumentation was wo verbaut wurde, wird es sehr zeitaufwendig und demnach werden der Aufwand berechnet. Selbstverständlich versuchen ich eine ausgewogene Abrechnung zu erstellen, besser ist es aber, schon im Vorfeld an die Abrechnung zu denken, und schon die Abschlagsrechnungen zu prüfen, denn in diesem Stadium kann man vieles noch korrigieren.   

Impressum

Gestaltung :  Michael Bleich      Update 23.6.2017

Alle Bildrechte : Michael Bleich

Alle Bilder der Homepage www.michael@bleich.info   wurden bei der Erstellung von Gutachten / Beratung durch den SV Bleich erstellt. Alle Bildrechte liegen bei Michael Bleich.